Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Sofern im Rahmen dieser AGB personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, umfassen sie sämtliche Geschlechter gleichermaßen.
2. Mit Vertragsunterfertigung kommt das Rechtsgeschäft gültig und verbindlich zustande. Wird käuferseitig die Anzahlung nicht geleistet, wirkt sich dies auf den aufrechten Bestand des Vertrags nicht aus. Nach Vertragsabschluss besteht kein Rechtsanspruch des Kunden auf Änderung des Vertragsinhalts, auf einen Umtausch oder auf einen Rücktritt ohne Vorliegen eines gesetzlichen Grundes. Ausgenommen hiervon sind Gewährleistungsansprüche wie Austausch oder Preisminderung. Das Küchenstudio haftet nicht für bloße Vermögensschäden welche durch Personen, für welche das Küchenstudio einzustehen hat, leicht fahrlässig herbeigeführt werden. Der Kunde haftet für die von ihm bekanntgegebenen Maße. Naturbedingte und handelsübliche Farb-, Maserungs- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen, Leder, Stein, lackierten Fronten und Textilien stellen keinen Mangel dar. Die Holzbezeichnung bezieht sich bei Kastenmöbeln auf die wesentlichen Flächen der Fronten und Seiten, die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten ist handelsüblich und zulässig.
3. Wenn es sich beim Kunden nicht um einen Konsumenten gemäß den Vorgaben des KschG handelt, gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe der Ware als vereinbart, trifft den Kunden die Beweislast, dass ein vom Küchenstudio zu vertretender Mangel anlässlich der Übergabe bereits vorhanden war und ist der Kunde verpflichtet, Mängel binnen 10 Tagen nach Übernahme bzw. nach Auftreten des Mangels schriftlich zu rügen.
4. Bis zur vollständigen Berichtigung des Kaufpreises bzw. Werklohns ist der Kunde nicht berechtigt, Verfügungen über gelieferte Waren zu treffen bzw. dürfen diese nicht verschenkt, verkauft, verliehen oder verpfändet werden und bleiben diese alleiniges und unbeschränktes Eigentum des Küchenstudios. Sollte es zu gerichtlichen Pfändungen kommen, ist der Kunde verpflichtet, wirksame Schritte zu ergreifen, um die Einstellung bzw. Aufhebung dieser Exekutionsschritte zu setzen und das Küchenstudio zu verständigen. Im Falle des Verzugs des Kunden mit der Kaufpreis- und Werklohnzahlung ist das Küchenstudio neben der Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen dazu berechtigt, die Vertragserfüllung Zug um Zug gegen die Bezahlung zu verlangen. Trifft den Kunden am Verzug ein Verschulden, ist der dazu verpflichtet, dem Küchenstudio alle dadurch hervorgerufenen Nachteile (Lagerkosten, Abnutzung, Wertverlust, etc.) zu ersetzen. Sofern der Kunde seine Schuld in mehreren Teilbeträgen zu berichtigen hat, ist das Küchenstudio im Falle des Verzugs mit einem Teilbetrag angesichts des eintretenden Terminverlusts unter Setzung einer Nachfrist von 1 Woche dazu berechtigt, die gesamte aushaftende Schuld unter Anrechnung der geleisteten Zahlungen zu verlangen.
5. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform, wobei gegenüber Verbrauchern auch formlose Erklärungen von vertretungsbefugten Mitarbeitern des Küchenstudios Geltung haben. Zusatzarbeiten und Lieferungen, welche nicht im Vertrag enthalten sind, werden zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt.
6. Silikonfugen sind Wartungsfugen und müssen vom Kunden in regelmäßigen Abstanden geprüft und gegebenenfalls erneuert werden. Geräte, aus denen Hitze und Dampf austreten, können insbesondere die angrenzenden Fronten, Korpusteile und Kanten schädigen, weshalb empfohlen wird, das jeweilige Gerät erst 30 Minuten nach Betriebsende zu öffnen. Verschüttete Flüssigkeiten müssen umgehend entfernt werden.
7. Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten des Kunden (insbesondere Name, Adresse, Auftrags- und Buchungsdaten) werden in der EDV des Küchenstudios gespeichert und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.
8. Die auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht bei Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. es werden nur Möbel, Geräte und Zubehör aus diesem Kaufvertrag montiert
10. Anschluss arbeiten für Wasser, Gas und Strom, sowie Abluftanlagen müssen gesondert vereinbart werden, wenn keine Beauftragung durchgeführt wurde, hat der Kunde sich selbst um die rechtzeitige Beauftragung einer dafür berechtigen Fachkraft zu kümmern. Wir übernehmen keine Haftung für Wasserführende Bauteile.
11. Nischenrückwände und Arbeitsplatten aus Glas, Stein oder Keramik werden bei Montage Natur gemessen, erst dann produziert und anschließend montiert (2. Zufahrt, ca. 4 bis 8 Wochen)
12. die Produktion beginnt mit Auftragsklarheit
13. Restsumme des Kaufvertrages ist 8 Tage vor Warenerhalt zu begleichen, auch bei Teillieferungen ist der uns geforderter Kaufvertragsrestwert 8 Tage vor der Teillieferung sofort zu überweisen.
14. Es kann vorkommen, dass einzelne Elektrogeräte erst mit erheblicher Verzögerung lieferbar sind. Dies stellt keine Wertminderung der Küche dar.
15. Die Pflegeanleitung ist einzuhalten. Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung auftreten, sind kein Reklamationsgrund.
16. Bei Verwendung von Geschirrspüler mit >> AUTO OPEN<< Funktion, übernimmt Dan-Küchen keine Haftung bei Feuchtigkeitsschäden an Möbelteilen!!!
17. Chargenbedingte Farbabweichungen
Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass manche Produkte und Modelle nicht immer im gleichbleibenden Aussehen geliefert werden können. Wir sind stets darum bemüht die bestmögliche Qualität abzuliefern, jedoch können Farb- und Materialabweichungen vorkommen. Dies ist leider nicht verhinderbar.
Es ist unvermeidbar, dass bei Nachbestellungen von Holz-, Glas-, Stein-, Keramikplatten oder jeglicher anderer Materialen, ein Material,- oder Farbunterschied geben kann. Dies stellt keinen Reklamationsgrund bzw. Gewährleistungsmange da.
18. Zustandekommen des Vertrages (§ 861 ABGB)
Ein Vertrag kommt gemäß § 861 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) durch übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien zustande. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde ein Angebot annimmt und Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere Ware, Preis und Leistungsumfang, besteht.
Die Annahme des Angebotes kann insbesondere erfolgen durch:
- Unterzeichnung eines Kaufvertrages oder Angebotes
- schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Nachricht
- telefonische oder mündliche Zustimmung
- sonstige eindeutige Erklärung des Kunden, aus der hervorgeht, dass das Angebot angenommen wird.
Eine gesonderte handschriftliche Unterschrift ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht zwingend erforderlich, sofern die Annahme des Angebotes durch den Kunden eindeutig nachweisbar ist.
Mit der Annahme des Angebotes kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Die weiteren Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, den vereinbarten Leistungsinhalten sowie aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19. Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Sonderanfertigungen (§ 18 Abs. 1 Z 3 FAGG)
Die von uns angebotenen Küchen, Möbel und Einrichtungsgegenstände werden grundsätzlich individuell nach den Wünschen des Kunden geplant, konfiguriert und gefertigt. Dies betrifft insbesondere Maße, Ausführungen, Materialien, Farben, Geräteausstattung sowie sonstige kundenspezifische Anpassungen.
Gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass es sich bei der bestellten Küche bzw. bei den bestellten Möbeln um eine individuelle Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation handelt. Aus diesem Grund besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß FAGG, sobald der Auftrag erteilt wurde.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Produktion speziell für ihn erfolgt und die Ware aufgrund ihrer Individualisierung nicht ohne Weiteres weiterverkauft oder anderweitig verwendet werden kann.
Diese Regelung gilt für sämtliche individuell geplanten Küchen, Möbelanlagen, Arbeitsplatten, Einbaugeräte-Kombinationen sowie sonstige Produkte, die auf Basis einer kundenspezifischen Planung gefertigt oder bestellt werden.